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KMU-Förderung schafft neue Perspektiven

Offizielle Übergabe: Am vergangenen Freitag überreichte Bürgermeister Michael Fischer gemeinsam mit dem Ersten Gemeinderat Reiner kl. Holthaus einen Förderbescheid aus dem „KMU-Programm“ des Landkreises Cloppenburg an das Bauunternehmen Stefan Osterloh aus Hoheging.
Die Gründung des Betriebs erfolgte im Jahr 2020 durch Geschäftsführer Stefan Osterloh. Das regionale Bauunternehmen basiert auf langjähriger Erfahrung im Bereich Hochbau. Nach der Vollendung seiner Ausbildung zum Maurer im Jahr 2003 arbeitete Stefan Osterloh bei einem Unternehmen mit der Spezialisierung auf Groß- und Industriebauten. Dort konnte der heutige Firmeninhaber seine Fähigkeiten weiter ausbauen. Nachdem der gelernte Maurer 2010 in einem Unternehmen mit der Spezialisierung für Privatbauten arbeitete, gründete er 2020 sein eigenes Unternehmen und machte sich in der Region einen Namen.
Als kompetenter Ansprechpartner "rund ums Bauen" ist die Firma eine bekannte Adresse im Oldenburger Münsterland, um Wünsche aufzunehmen, die Möglichkeiten aufzuzeigen und nach der Detailplanung loszulegen. Das Bauunternehmen Stefan Osterloh hat sich auf den Umbau, den Anbau, die Sanierung und Modernisierung von Neubau und Altbau spezialisiert. Auch für weitere Gewerke rund um das Eigenheim arbeitet Osterloh mit regionalen Unternehmen zusammen. Der Betrieb setzt auf familiäre Zusammenarbeit. Um die Buchführung und Verwaltung kümmert sich Nadine Osterloh, die Frau von Stefan Osterloh. Zusammen mit vier weiteren Angestellten aus der Region meistern sie die Abwicklung des Betriebs.
Der Landkreis Cloppenburg bietet in Kooperation mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden seit 2014 ein eigenes Förderprogramm an. Der Landkreis gewährt kleinen und mittleren Unternehmen zur Durchführung von betrieblichen Investitionen nichtrückzahlbare Zuschüsse. Die Wirtschaftsförderung des Landkreises Cloppenburg begleitet dieses Verfahren. Ziel ist es, Arbeitsplätze in den Städten und Gemeinden zu schaffen, zu sichern und die Eigenkapitalbasis von Gründern, kleinen Unternehmen und Nachfolgeunternehmen zu stärken.
Das Unternehmen mit Standort in der Gemeinde Emstek möchte zukünftig neue Perspektiven wahrnehmen und weiter expandieren. Das Förderprogramm des Landkreises Cloppenburg bietet dem Bauunternehmen finanzielle Unterstützung im Bereich Rohbau, Maurer-und Betonarbeiten. Aktuell steigen die Marktpreise besonders überregional, weshalb das regionale Unternehmen dankbar für jede finanzielle Unterstützung des Förderprogramms und positiv in die Zukunft schaut.

v.l.: Reiner kl. Holthaus, Stefan Osterloh, Bürgermeister Michael Fischer


Text und Foto: Gemeinde Emstek (Sarah Brunken) 

Öffnung des Halener Badesees mit angepasstem Konzept

Ab Freitagmittag wird die Gemeinde Emstek den Halener Badesee für bis zu 1.000 Badegäste gleichzeitig öffnen.

Nachdem die Gemeindeverwaltung mit der Schließung des Badesees in der vorherigen Woche die Notbremse ziehen musste, soll der See nun wieder geöffnet werden.
Auslöser für die Schließung war die Situation am vergangenen Donnerstag: Aufgrund des extrem warmen Wetters war der See mit über dreitausend Gästen völlig überlaufen. Wild parkende Autos behinderten den Verkehr und sorgten für Chaos. Als es am Nachmittag zu einem Einsatz von Rettungsdienst und Notarzt kam, wurden auch die Rettungskräfte erheblich durch mehrere Personen und parkende Autos behindert und konnten nicht direkt an den Einsatzort gelangen. Daraufhin wurde der Badebereich am darauffolgenden Tag komplett abgesperrt. Der Rundwanderweg blieb weiterhin geöffnet
Dabei haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunalverwaltung bereits im Vorfeld verschiedene Maßnahmen umgesetzt, um solch einer Situation, wie es sie vergangene Woche gegeben hat, entgegen zu wirken. Im letzten Jahr wurde die Verordnung zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung am Halener Badesee und im Bürgerpark in Emstek vom 24.06.2020 erlassen, um so u. a. eine rechtliche Handhabe für das Areal rund um den See zu haben. Zudem wurden in diesem Jahr zwei kommunale Ordnungskräfte eingestellt, die u. a. die Regelungen dieser Verordnung durchsetzen aber auch Parkverstöße ahnden sollen. Jedoch hatten auch sie in der beschriebenen Situation auf dem Areal selbst und auf den Zufahrtswegen keine Chance und stießen während ihrer Arbeit weder auf Verständnis noch auf Respekt – stattdessen wurden ihnen zahlreiche Beleidigungen und Beschimpfungen entgegengebracht.
Insgesamt gesteht die Gemeindeverwaltung sich ein, von der Anzahl der Verstöße innerhalb und außerhalb des Areals aber auch von den damit verbundenen Verhaltensweisen einiger Personen überrannt worden zu sein bzw. damit nicht in diesem Ausmaß gerechnet zu haben.

Ab Freitagmittag soll der Halener Badesee mit einer Beschränkung der Besucherzahl geöffnet werden. Zunächst soll maximal eintausend Personen gleichzeitig Einlass gewährt werden.

Dabei werden auch weiterhin keine Eintrittsgelder erhoben. Der Grund: Beim Halener Badesee handelt es sich um ein offenes Badegewässer, also um eine für jedermann offen zugängliche Badestelle, in der auf eigene Gefahr gebadet werden darf. Würde man nun Eintrittsgelder erheben, würde der Badesee den Status eines „Naturbades“ erlangen. Das hätte allerdings auch zur Folge, dass die Gemeinde als Eigentümerin dazu verpflichtet wäre, für die gesamte Dauer der Badezeit eine Wasseraufsicht zu gewährleisten. Die Anforderungen an Qualität und Quantität dieses Aufsichtspersonals sind dabei ähnlich hoch wie beim Betrieb eines Schwimmbades. Dazu fehlt es allerdings an personellen und finanziellen Ressourcen sowohl seitens der Gemeinde als auch der örtlichen DLRG. Jede Aufsichtsperson muss beispielsweise volljährig sein und über verschiedene Abzeichen verfügen. Demzufolge wurde bereits im Vorjahr beschlossen, den Badesee weiter als „offene Badestelle“ zu betreiben.

Der Badebereich ist nun komplett eingezäunt und kann ausschließlich von der Zuwegung des Parkplatzes betreten und verlassen werden. An dieser Zugangsstelle wird die Anzahl der Personen erfasst, die sich aktuell im Badebereich aufhalten. Der Einlass erfolgt nach dem bekannten Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!“.
Zusätzlich gelten für die Öffnung des Badebereiches nun klare Öffnungszeiten: Grundsätzlich ist das Baden nach der oben genannten Verordnung täglich in der Zeit von 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr erlaubt. In dieser Zeit ist der Badebereich zugänglich. Sollte die maximale Besucherzahl erreicht werden, gibt es einen Einlass-Stopp. Wann dies der Fall ist, wird über die Facebook-Seite des Betreibers „Badesee Halen“ kommuniziert!

Weiterhin soll der Verkehr künftig - wie auf dem beigefügten Übersichtsplan dargestellt - mittels Einbahnstraßenregelung gelenkt werden. Die Zufahrt erfolgt über die „Baumwegstraße“, die Abfahrt dann über die „Hauptstraße“.
Als Parkmöglichkeit ist ausschließlich der große Parkplatz unten am See vorgesehen, der nur über die genannte Einbahnstraße befahren werden kann. Dieser wurde durch das Abmähen der Blühwiese noch einmal deutlich vergrößert. Zudem wurden auch die Fahrrad-Parkplätze erweitert.

Wer für die Anfahrt das Navigationssystem nutzen möchte, kann folgende Adresse dort eingeben: „Zum Badesee 1“, 49685 Halen.

Das Parken entlang der Zufahrtsstraßen ist weiterhin untersagt; hierauf wird durch zusätzliche Beschilderung hingewiesen.  Bei Verstößen gegen die Parkverbote werden konsequent Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet; ist ein Abschleppen oder eine Umsetzung des verkehrswidrig haltenden Fahrzeuges erforderlich und rechtlich zulässig, wird auch hiervon Gebrauch gemacht werden.

Zur Umsetzung des beschriebenen Konzeptes werden von der Gemeinde Emstek vermehrt die eigenen Ordnungskräfte bzw. zusätzliche Kräfte eines Sicherheitsdienstes eingesetzt.
Diese sind auch angewiesen, alkoholisierte Personen (entsprechend der oben genannten Gefahrenabwehrverordnung ist es untersagt, sich unter dem Einfluss von Alkohol und berauschenden Mitteln am Badesee aufzuhalten) des Sees zu verweisen, da es auch in diesem Zusammenhang zu ungewollten Situationen kam. Im äußersten Fall werden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

In diesem Zusammenhang wird auch auf das Bade- und Liegeverbot in den gekennzeichneten Bereichen im Norden, Westen und Osten des Sees wegen ausgewiesener Biotop- und Sukzessionsflächen hingewiesen. Auch hier werden Verstöße Ordnungswidrigkeitsverfahren nach sich ziehen.

Zuletzt weist die Gemeindeverwaltung darauf hin, dass eine erneute Schließung des Sees nicht ausgeschlossen wird, sollte sich die Situation am Badesee trotz des dargestellten Konzeptes nicht verbessern.

 

Text: Gemeinde Emstek (Eckhoff)

Grafik: Übersichtsplan Badesee (Gemeinde Emstek – Klaas)

Öffentliches Schwimmen in der Emsteker Schwimmhalle wieder möglich

 

Nach der Corona-bedingten Schließung der Schwimmhalle Emstek werden bereits seit Anfang Juni wieder Schwimmkurse durchgeführt. Nun sollen weitere Öffnungsschritte folgen, wobei es weiterhin Einschränkungen geben wird.  

Ab Dienstag, den 29.06.2021, soll zusätzlich zu den Kinderschwimmkursen auch das Öffentliche Schwimmen wieder angeboten werden.

 

 

 

Öffentliches Schwimmen:  

Dienstag und Donnerstag, jeweils 17.45 Uhr – 19.00 Uhr

Begrenzung der Badegastanzahl:

Aufgrund behördlicher Vorgaben musste zunächst die Anzahl der Badegäste entsprechend der zur Verfügung stehender Umkleidekabinen beschränkt werden. Dementsprechend dürfen nur jeweils sechs weibliche und sechs männliche Personen – somit insgesamt zwölf Personen gleichzeitig - die Schwimmhalle besuchen. Von jedem Badegast ist dann eine feste Umkleidekabine zu nutzen.

Anmeldung:

Aufgrund der Begrenzung der Anzahl der Badegäste, ist für das öffentliche Schwimmen ab sofort eine Anmeldung erforderlich. Diese kann montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr telefonisch unter 04473 / 91 93 97 erfolgen.

Zudem werden die Badegäste gebeten, das Schwimmbad pünktlich zum Badeschluss zu verlassen, damit die für die Reinigungsarbeiten eingeplanten Zeiträume entsprechend genutzt werden können und es somit nicht zu Verzögerungen für andere Gruppen kommt.

 

Schwimmkurse:

Die Teilnehmer/-innen der verschiedenen Schwimmkurse werden individuell über die jeweiligen Teilnahmemöglichkeiten informiert. Aktuell werden verstärkt Schwimmkurse durchgeführt, um den durch die Schließung des Bades entstandenen Stau möglichst zügig aufzulösen.  

 

Sport-Gruppen:

Sobald der Start der Aqua-Fitness-Kurse möglich ist, werden die Teilnehmer individuell über ihre Teilnahmemöglichkeiten informiert.

Das gleiche gilt auch für die Wassergymnastik-Kurse. Sobald gestartet werden kann, erhalten alle Teilnehmer eine entsprechende Info.

 

DLRG-Ausbildung:

Auch die DLRG wird alle Teilnehmer/-innen zu entsprechend informieren, sobald der Trainingsbetrieb startet.

 

Weiterer Hinweis: 

Alle weiteren Verhaltensregeln für die Nutzung des Schwimmbades hängen im Eingangsbereich der Schwimmhalle aus.

Trotz des eingeschränkten Badebetriebes werden die Eintrittspreise sich nicht ändern. Für die Inhaber/-innen von Jahreskarten wird es folgende Regelung geben: Die Jahreskarte kann weiterhin genutzt werden. Ab einem bestimmten, aktuell noch nicht feststehenden Zeitpunkt wird der durch die Schließung der Schwimmhalle „verloren gegangene“ Zeitraum (dazu zählt auch der nun anstehende eingeschränkte Betrieb) zusammengefasst. Die Jahreskarten werden dann dementsprechend um diesen Zeitraum verlängert.

 

Foto: Das Personal der Schwimmhalle (Joachim Aalderks und Elisabeth Lammers) im Engangsbereich der Schwimmhalle (Gemeinde Emstek - L. Eckhoff)
Bericht: Gemeinde Emstek (Linda Eckhoff)

 

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