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Nach der ‚Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus‘ ist es ab dem 08.06.2020 wieder möglich, Schwimmbäder zu öffnen. Für einen möglichen Betrieb gelten aber strenge Hygiene- und Desinfektionsvorschriften.
Die damit verbundenen Einschränkungen bedeuten für die Emsteker Schwimmhalle, dass nur ein äußerst begrenzter Betrieb möglich wäre. Aufgrund der Größe der vorhandenen Räumlichkeiten sind dadurch beispielweise nur stark eingeschränkte Besucherzahlen zulässig. Kinder unter 10 Jahren dürften nur in Begleitung Erwachsener das Bad besuchen und alle Wassergymnastik- und Aquafitnessangebot sind noch nicht möglich. Im Becken müssten zur Einhaltung der notwendigen Abstände Leinen angebracht und das Schwimmen in Grunde auf ‚Bahnen ziehen‘ begrenzt werden.
Die Emsteker Schwimmhalle bleibt daher bis auf weiteres geschlossen. Erst wenn die rechtlichen Möglichkeiten einen ordentlichen Betrieb ermöglichen, kann über eine kurzfristige Öffnung entschieden werden.
Quelle: Münsterländische Tageszeitung vom 08.06.2020