Quelle: Münsterländische Tageszeitung vom 17.04.2020
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Quelle: Münsterländische Tageszeitung vom 17.04.2020
Quelle: Münsterländische Tageszeitung vom 27.03.2020
Die Allgemeinverfügung regelt die Beschränkung von Sozialen Kontakten und umfasst unter anderem die Regelungen zum Aufenthalt im öffentlichen Raum, der Beschränkung auf eine Höchstzahl von zwei Personen und die Schließungen von weiteren gewerblichen Einrichtungen. Grundlage der Allgemeinverfügung ist der Beschluss der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 22. März 2020.
Download: Allgemeinverfügung des Niedersächsischen Gesundheitsministeriums zur Beschränkung von Sozialen Kontakten vom 23.03.2020
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