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Halteverbot an der Margarethenstraße

In den vergangenen Wochen erreichten zahlreiche Beschwerden die Gemeindeverwaltung:
Es geht um die Parksituation in der Margarethenstraße, im Bereich zwischen der Straße "Zum Esch" und der "Katharinenstraße".
Hier behindern teilweise bis zu 12 hintereinander parkende Fahrzeuge, die zum Teil auch beidseitig oder vor Grundstückszufahrten abgestellt werden, den Verkehrsfluss erheblich.
Aus diesem Grund hat die Verwaltung die Einrichtung eines eingeschränkten Halteverbotes beim Landkreis Cloppenburg beantragt.
Eine Genehmigung liegt inzwischen vor. Der entsprechende Bereich kann der Grafik entnommen werden.
Die Umsetzung dieser Regelung sowie die damit verbundene Aufstellung der Verkehrsschilder erfolgen noch in dieser Woche!
Im Anschluss daran werden regelmäßige Kontrollen durch das Ordnungsamt vorgenommen und Verstöße entsprechend geahndet! 


Folgende Vorschriften sind nach der Straßenverkehrsordnung in der eingeschränkten Halteverbotszone u.a. zu beachten:
1. Wer ein Fahrzeug führt, darf innerhalb der gekennzeichneten Zone nicht länger als drei Minuten halten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen.
2. Innerhalb der gekennzeichneten Zone gilt das eingeschränkte Haltverbot auf allen öffentlichen Verkehrsflächen, sofern nicht abweichende Regelungen durch Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen getroffen sind.

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