Briefwahl

Sie sind am Wahltag verhindert, möchten aber gerne Ihre Stimme abgeben? Dann können Sie Ihr Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben! 

Die hierzu erforderlichen Briefwahlunterlagen können Sie bequem online beantragen oder den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte benutzen. Alternativ ist auch die Beantragung per E-Mail möglich. Dafür müssen Sie die Vor- und Familiennamen, das Geburtsdatum sowie die komplette Anschrift angeben.

Eine telefonische Beantragung, eine Beantragung per SMS oder sonstige nicht dokumentierbare elektronische Beantragungsformen (z. B. mittels Instant-Messaging-Diensten wie WhatsApp) ist nicht möglich. 

 

Hier können Sie Ihre Briefwahlunterlagen online beantragen.

 

Versand der Briefwahlunterlagen:

Der Versand der Briefwahlunterlagen für die bevorstehende Bundestagswahl beginnt frühestens am 10.02.2025. Ein früherer Versand ist nicht möglich, da die Stimmzettel erst gedruckt werden können, wenn die Wahlvorschläge zugelassen sind und am 30.01.2025 die Landeswahlausschüsse und der Bundeswahlausschuss über etwaige Beschwerden entschieden haben.

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