Die Gemeinde Emstek hat entsprechend den Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG), eine Vorschlagsliste mit geeigneten Personen für die Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 aufzustellen.
Schöffen nehmen an Verhandlungen in gleichem Umfang und mit gleicher Stimme teil wie Berufsrichter. Schöffe kann werden, wer am Tag des Amtsbeginns (01.01.2024) zwischen 25 und 70 Jahre alt ist, in Emstek wohnhaft ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, nicht aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit (Richter, Staatsanwalt, Notar, Rechtsanwalt, Polizist, Vollstreckungsbeamter, …) verhindert und nicht in Vermögensverfall geraten ist. Außerdem darf das Amt eines Schöffen nur bekleiden, wer in den letzten 10 Jahren nicht zu einer Freiheitsstrafe (auch nicht auf Bewährung) von mehr als 6 Monaten bestraft worden ist.
Wer Interesse daran hat, als Schöffe für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 eingesetzt zu werden, kann sich bis zum 12. Februar 2023 bei der Gemeinde Emstek, Herrn Büssing, Zimmer: 01.02, Tel.: 04473/9484-24, für die Vorschlagsliste bewerben.
Informationen über das Ehrenamt Schöffe und Rechtsvorschriften gibt es auch im Internet unter: www.schoeffenwahl.de.
Emstek, den 06.01.2023
Michael Fischer
(Bürgermeister)
Den Bewerbungsantrag zur Aufnahme in die Vorschlagsliste der Schöffenwahl 2023 finden Sie hier.