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Baugebiete in Emstek-Hesselnfeld und Halen

Falls Sie Interesse am Erwerb eines Baugrundstückes in Emstek-Hesselnfeld oder Halen haben, folgen Sie bitte dem Link.

 

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Infobroschüre der Gemeinde Emstek

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... im Herzen des Oldenburger Münsterlandes.

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Hier sind Sie richtig, denn hier erhalten Sie einen Überblick über die Geschichte der Gemeinde Emstek und über aktuelle Zahlen, Daten und Fakten.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie aufbereitet und übersichtlich dargestellt. Für Gäste unserer schönen Gemeinde aber auch für die Menschen, die bei uns zu Hause sind oder eine neue Heimat gefunden haben, bietet diese Homepage die Gelegenheit, die öffentlichen und kirchlichen Einrichtungen, Vereine, Verbände und Institutionen kennen zu lernen.

 

mayor

Ihr Bürgermeister

Michael Fischer

 

Herzlich Willkommen in der Gemeinde Emstek...

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Die Emstek-Orts-App

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Dank interaktiver Funktionen wie der Möglichkeit, Feedback zu geben oder sich aktiv ins Ortsgeschehen einzubringen, fördert die App die direkte Bürgerbeteiligung.

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Erweiterung des Generationenparks in Emstek um einen Rosengarten und einer Spiel- und Freifläche (3. Bauabschnitt)

Anlass der Planung

Die Gemeinde Emstek hat mit dem ersten Zuwendungsbescheid vom 30.11.2017 damit begonnen, den ehemaligen Krankenhauspark in einen Generationenpark umzugestalten und somit einen Ort für alle Altersgruppen – insbesondere für Kinder, Jugendliche, Senioren, sowie Menschen mit und ohne Behinderung (Inklusion) zu schaffen. Der Generationenpark soll der Ortsgestaltung für die Bürger von Emstek dienen, den Ort als Sozialraum weiterentwickeln und das Gemeinschaftsleben, insbesondere zwischen Jung und Alt, stärken. Es wird zur sportlichen Aktivität aufgefordert, um das Gesundheitsbewusstsein zu sensibilisieren. Zudem dient der Generationenpark als Maßnahme des ländlichen Tourismus und der Verbesserung der Naherholungssituation für die Einwohner Emsteks sowie der angrenzenden Ortschaften.

Projektziel

Im dritten und letzten Bauabschnitt soll ein Rosengarten und eine Spiel- und Freifläche entstehen. Auch hier ist wieder das Ziel, alle Alters- und Bevölkerungsgruppen in Emstek – Kinder, Jugendliche, Eltern, Senioren sowie Menschen mit und ohne Einschränkungen – ein verbessertes Angebot für Spiel und Aufenthalt im Freien und ein verbessertes „Miteinander“ zu ermöglichen. Der Rosengarten soll im nördlichen Bereich angelegt werden. Die Rosen für den Garten wurden bereits im März 2021 gepflanzt, da der Stifter Norbert Kuhn seinen heimischen Garten verkleinern musste.

Der Rosengarten ist in 4 Bereiche aufgeteilt. Um den Ginkgo-Baum, der mitten im Rosengarten steht, sollen 3 Sitzbänke aufgestellt werden. So soll ein Platz entstehen, der einen ruhigen Charakter hat, der zum Rasten, Innehalten und Ausruhen einlädt. Im südlichen Bereich des 3. Bauabschnittes soll eine Spiel- und Freifläche angelegt werden. Auf dieser Fläche können dann Jung und Alt Federball, Wikingerspiel, Frisbee-Scheiben-Werfen usw. spielen. Zuletzt sind durch die Umstrukturierung des Wegebaus neue Bänke und Tische erforderlich. Außerdem sollen noch 4 Picknickbänke auf der Rasenfläche aufgestellt werden, die zum Picknicken einladen. Den Besuchern werden mit der zusätzlichen Ausstattung neue Ruheplätze und Aufenthaltsräume geboten. Auch eine Aktualisierung und Erweiterung der Parkbeleuchtung ist zur Stärkung der sozialen Kontrolle und Sicherheit geplant.

Kosten- und Zeitplan

Die Kosten für den 3. Bauabschnitt belaufen sich auf 167.841,02 € brutto. Die Gemeinde Emstek erhält nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung von LEADER“ eine Zuwendung in Höhe von maximal 83.348,11 €.

Die Fertigstellung des 3. BA ist für Mai 2024 geplant.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ansprechpartner im Rathaus

Christian Klaas

Raum 00.13

  0 44 73 - 94 84 16

 0 44 73 - 94 84 74

christian.klaas@emstek.de

Zur Anmeldung Ihres Kindes beim Franziskus Kindergarten nutzen Sie bitte unser Online-Formular.

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Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Gemeinde Emstek und die Ihnen nach dem Datenschutz zustehenden Rechte.
Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach dem Verhältnis, in dem Sie zur Gemeindeverwaltung stehen beziehungsweise bei welchen Ämtern der Gemeinde Ihre Daten verarbeitet werden.
Im Folgenden finden Sie eine Aufstellung der Informationsschreiben, die detaillierte Angaben je Verarbeitungstätigkeit enthalten. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den folgenden Informationen um keine vollständige Aufstellung aller Verarbeitungstätigkeiten und Informationspflichten der Gemeinde Emstek handelt.

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Franziskus Kindergarten - Betroffenenauskunft
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Gewerberechtliche Erlaubnis
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Sandra Hochartz

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Richard Cloppenburg

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  0 44 73 - 94 84 14

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Annika Vorwerk

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Doris Grüß

Raum 00.26

  0 44 73 - 94 84 11

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 doris.gruess@emstek.de

 

Die Wahl zum 10. Europäischen Parlament erfolgt vom Donnerstag, 6. Juni, bis Sonntag, 9. Juni 2024. Die Wahl in Deutschland findet am Sonntag, 9. Juni 2024, statt. Die Wahl beginnt um 8:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.

Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme.

 

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben, 
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

Auch im Ausland lebende Deutsche sind wahlberechtigt. Diese müssen bei ihrer jeweils letzten Wohnsitzgemeinde der Bundesrepublik Deutschland einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen.

 

Informationen für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger

Auch Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen, entweder in der Gemeinde Emstek oder im Herkunftsland.

Wahlberechtigt sind alle Staatsangehörige der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag 16 Jahre alt sind, mindestens seit drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäische Union wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. 

Um in der Gemeinde Emstek aktiv an der Europawahl teilnehmen zu können, muss ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger gestellt werden. Der Antrag ist bis zum 19. Mai 2024 bei der Gemeinde Emstek einzureichen. 

Wenn Sie seit der Europawahl 1999 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt haben, werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Emstek eingetragen. Möchten Sie bei der bevorstehenden Wahl jedoch wieder in Ihrem Heimatstaat wählen, muss ein Antrag für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger gestellt werden, nicht mehr im Wählerverzeichis geführt zu werden.  Bitte reichen Sie den Antrag bis spätestens 19. Mai 2024 bei der Gemeinde Emstek ein. 

 

Informationen für Wählende

Auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin finden Sie weiterführende Informationen zur Europawahl:

  Bundeswahlleiterin

 

Für Deutsche im Ausland und Unionsbürger*innen gibt es hier die Antragsformulare für die Eintragung ins Wählerverzeichnis:

  Deutsche im Ausland

  Unionsbürger*innen

 

Schöffenwahl 2023

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Gemeinderat Emstek

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Beirat für Menschen mit Behinderungen

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Der Bauhof

Der Bauhof der Gemeinde Emstek beschäftigt 17 Personen, die in zwei Kolonnen unterteilt sind.

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Die Abfallbeseitigung in der Gemeinde Emstek wird vom Landkreis Cloppenburg durchgeführt.

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...in einer der schönsten Gemeinden im Landkreis Cloppenburg.

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Mit den Mitteln der Bauleitplanung steuert eine Gemeinde die städtebauliche Entwicklung.

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