Auf Grund der unzureichenden Beleuchtungsstärke musste die seit 40 Jahren bestehende Hallenbeleuchtung gegen eine effektivere und zugleich sparsamere LED-Beleuchtung getauscht werden. Die Beleuchtungsanlage wurde komplett durch ballwurfsichere LED-Einbauleuchten und regelbare EVG erneuert. Zudem musste die Sicherheitstechnik/ Leitertechnik (Schaltschrank, Verkabelung) auf den heutigen Stand der Technik gebracht werden.
Die Sporthalle wird von Schülern und Vereinen genutzt. Die Beleuchtungsstärken werden je nach Anforderung (Schulsport, Training und Wettkampf) als Lichtszene eingestellt. Es wurde eine Präsenz-, Tageslicht und zeitabhängige Steuerung und Regelung der Beleuchtungsanlage installiert. Nur mit Hilfe eines Schlüsselschalters kann in den Wettkampf- und Reinigungsbetrieb umgeschaltet werden. Ohne Schlüsselschalter wird die Beleuchtungsanlage grundsätzlich in der geforderten Schulsportbeleuchtungsstärke betrieben.
Die aktuelle Sportstättenverordnung gibt eine effektive Beleuchtungsstärke von mindestens 200 LUX (Normalsport) bis 500 LUX (Wettkampf) vor. Der vorherige Verbrauch von 8.500 kWh/a wird auf 3.400 kWh/a reduziert. Hierdurch werden ca. 60 % Energie eingespart und 60,50 t umweltschädliches CO2 in 20 Jahren vermieden.
Da es sich hierbei um ein förderfähiges Vorhaben im Rahmen des Klimaschutzes handelt, wurde ein Förderantrag gestellt. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit trägt 40 % der förderfähigen Kosten.
Foto: Franz-Josef Rump
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.