Die Allgemeinverfügung regelt die Einschränkung und Beschränkung des öffentlichen Lebens, insbesondere des Betriebs von Restaurants, Speisegaststätten, Systemgastronomie, Imbissen und Mensen und dergleichen, angesichts der Corona-Epidemie und zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Landkreises Cloppenburg.
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