Europawahl 2024

Die Wahl zum 10. Europäischen Parlament erfolgt vom Donnerstag, 6. Juni, bis Sonntag, 9. Juni 2024. Die Wahl in Deutschland findet am Sonntag, 9. Juni 2024, statt. Die Wahl beginnt um 8:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.

Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme.

 

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben, 
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

Auch im Ausland lebende Deutsche sind wahlberechtigt. Diese müssen bei ihrer jeweils letzten Wohnsitzgemeinde der Bundesrepublik Deutschland einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen.

 

Informationen für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger

Auch Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen, entweder in der Gemeinde Emstek oder im Herkunftsland.

Wahlberechtigt sind alle Staatsangehörige der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag 16 Jahre alt sind, mindestens seit drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäische Union wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. 

Um in der Gemeinde Emstek aktiv an der Europawahl teilnehmen zu können, muss ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger gestellt werden. Der Antrag ist bis zum 19. Mai 2024 bei der Gemeinde Emstek einzureichen. 

Wenn Sie seit der Europawahl 1999 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt haben, werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Emstek eingetragen. Möchten Sie bei der bevorstehenden Wahl jedoch wieder in Ihrem Heimatstaat wählen, muss ein Antrag für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger gestellt werden, nicht mehr im Wählerverzeichis geführt zu werden.  Bitte reichen Sie den Antrag bis spätestens 19. Mai 2024 bei der Gemeinde Emstek ein. 

 

Informationen für Wählende

Auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin finden Sie weiterführende Informationen zur Europawahl:

  Bundeswahlleiterin

 

Für Deutsche im Ausland und Unionsbürger*innen gibt es hier die Antragsformulare für die Eintragung ins Wählerverzeichnis:

  Deutsche im Ausland

  Unionsbürger*innen

Informationen

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Gemeinde Emstek

  Am Markt 1 | 49685 Emstek
  0 44 73 - 94 84 0
  0 44 73 - 94 84 74
  rathaus@emstek.de