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Coronavirus: Häusliche Quarantäne / Umgang mit Veranstaltungen

Pressemitteilung des Landkreises Cloppenburg vom 13.03.2020:

 Das neue Coronavirus Sars-CoV-2 breitet sich in Deutschland immer weiter aus. Auch im Landkreis Cloppenburg befinden sich Personen in häuslicher Quarantäne. Wie dem Landkreis mittlerweile zu Ohren gekommen ist, soll es aktuell in einigen Ortschaften bereits zu Situationen gegenüber in häuslicher Quarantäne befindlichen Personen gekommen sein, die mit dem Begriff des Mobbing qualifiziert werden könnten. Der Landkreis Cloppenburg hat absolut kein Verständnis für derartiges Verhalten von Dritten gegenüber Personen mit einem Corona-Verdacht und macht deutlich, dass von den Isolierten keine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgeht. Die betroffenen Familien wurden vom Landkreis umfassend informiert und werden vom Gesundheitsamt betreut. Hausquarantäne wird festgesetzt, um den Arbeits- und Schulbetrieb nicht zu gefährden und eine weitere Ausbreitung des Virus einzudämmen.

Ziel des Landkreises Cloppenburg und aller Beteiligten ist weiterhin, Maßnahmen zu treffen, um sich auf eine weitere Verbreitung vorzubereiten und diese beim Auftreten eines Falls einzuschränken. Ständig aktualisierte Informationen und Verhaltensmaßnahmen zum Coronavirus gibt es auf der Website des Robert-Koch-Institutes: www.rki.de.

Der Landkreis Cloppenburg sagt daher sämtliche Veranstaltungen mit Gästen von auswärts, die im Kreishaus oder auf Einladung des Landkreises von uns andernorts stattfinden, zunächst bis zum 19. April ab. Auch Veranstaltungen im Kreishaus von anderen Veranstaltern sind davon selbstverständlich betroffen.

Unter anderem gilt das für die Auftakt- sowie für die Informationsveranstaltungen zum Mobilitätssystem Moobil+.

Der Landkreis Cloppenburg hat heute (13. März) darüber hinaus eine Allgemeinverfügung über das Verbot von Großraumveranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen zur Eindämmung der Atemwegserkrankung „Covid-19" durch den Corona-Viruserreger SARS-CoV-2 erlassen.

Die Durchführung von öffentlichen und nichtöffentlichen Großveranstaltungen im Gebiet des Landkreises Cloppenburg mit einer Teilnehmerzahl von mehr als 1.000 Personen ist daher mit sofortiger Wirkung verboten.

Für öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen im Gebiet des Landkreises Cloppenburg mit einer Teilnehmerzahl unter 1.000 Personen muss eine dem Infektionsrisiko angemessene Belüftung des Veranstaltungsortes gewährleistet sein, müssen ausreichende Möglichkeiten der Händehygiene (Toilettenräume mit Handwaschbecken, Flüssigseife und Einmalhandtücher sowie ggf. Desinfektionsmittel) vorgehalten werden und die Teilnehmer müssen vor und während der Veranstaltung aktiv über allgemeine Maßnahmen des Infektionsschutzes wie Händehygiene, Abstand halten und Husten- und Schnupfenhygiene informiert werden. Die Auflagen sind erforderlich, um auch bei Veranstaltungen unter 1.000 Teilnehmern das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu minimieren

Die Veranstalter öffentlicher Veranstaltungen im Gebiet des Landkreises Cloppenburg mit einer Teilnehmerzahl von über 250 Personen sind mit sofortiger Wirkung verpflichtet, geplante Veranstaltungen mindestens zwei Wochen vor dem Tag der Durchführung der jeweiligen Veranstaltung beim Gesundheitsamt des Landkreises Cloppenburg anzuzeigen.

Ziel dieser Allgemeinverfügung ist es, die Übertragungswege von SARS-CoV-2 zu unterbrechen und das Risiko einzudämmen, ohne dabei das öffentliche Leben gänzlich zum Stillstand zu bringen. Um dies sicherzustellen, ist das verfügte Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern erforderlich und geboten.

Vom Verbot von Veranstaltungen mit weniger als 1.000 Teilnehmern wird bisher abgesehen, da davon ausgegangen wird, dass Veranstalter die Hinweise des Robert Koch-Instituts („Allgemeine Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlungen für Großveranstaltungen" vom 28. Februar 2020) beachten und entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Teilnehmenden vor einer Infizierung umsetzen werden. Es wird sich ausdrücklich Vorbehalten, gegenüber solchen Veranstaltungen weitergehende Auflagen zu erteilen oder Verbote auszusprechen.

Grundsätzlich liegt die Verantwortung für jede Veranstaltung bei dem jeweils durchführenden Veranstalter. Es wird ausdrücklich, insbesondere in Bezug auf kleinere Veranstaltungen, auf die bestehende Eigenverantwortung des Veranstalters hingewiesen.

Unabhängig von der durch die Allgemeinverfügung betroffenen Veranstaltungen empfiehlt der Landkreis dringend Veranstaltungen im Kreisgebiet, auch wenn sie die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer von 1000 nicht überschreiten, abzusagen, soweit sie nicht zwingend erforderlich sind. Veranstaltungen können erheblich dazu beitragen, das Virus schneller zu verbreiten.

Quelle: https://lkclp.de/aktuelles-presse/pressemitteilungen.php?aid=3307

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