Bebauungsplan Nr. 55 "Gewerbe- und Industriegebiet Westeremstek" 2. Änderung
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Emstek hat in seiner Sitzung am 16.06.2010 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 55, 2. Änderung "Gewerbe- und Industriegebiet Westeremstek" beschlossen.
Der Geltungsbereich der Bauleitplanung ist dem Kartenausschnitt zu entnehmen.
Gemäß § 13 a Baugesetzbuch liegt der Planentwurf mit seiner Begründung in der Zeit vom 12.07.2010 bis einschließlich 12.08.2010 während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Emstek, Am Markt 1, Zimmer 02.07, öffentlich aus.
Dieser Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB aufgestellt. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Öffentlichkeit während der Offenlegung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und innerhalb der Auslegungszeit äußern kann. Eine frühzeitige Unterreichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB findet nicht statt.
Bedenken und Anregungen können während der öffentlichen Auslegung schriftlich oder mündlich zu Protokoll vorgebracht werden.





