Bündnispartnerinnen & Ablauf
Initiiert von der Landesbeauftragten für Tierschutz in Niedersachsen findet in der Zeit vom 15. Januar bis 15. März 2018 eine niedersachsenweite Katzenka
strationsaktion statt.
In einem Bündniszusammenschluss engagieren sich die Tierärztekammer Niedersachsen gemeinsam mit dem Bund praktizierender Tierärzte - Landesverband Niedersachsen/Bremen e.V., dem Deutschen Tierschutzbund Landesverband Niedersachsen e.V., FINDEFIX - dem Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes e.V. und der Tierschutzorganisation TASSO e.V. in diesem besonderen Projekt.
Dank des Engagements wird die Kastration, Kennzeichnung mittels Transponder und Registrierung von rund 2.600 obdachlosen freilebenden Katzen und Katern, denen kein/e Besitzerin beziehungsweise Halterin zugeordnet werden kann, ermöglicht.
Kontakt: Landesbeauftragte für den Tierschutz,
E-Mail: Landestierschutzbeauftragte@ml. niedersachsen.de
Wer darf an der Aktion teilnehmen?
Die Kastrationsaktion konzentriert sich ausschließlich auf weibliche und männliche freilebende Hauskatzen ohne Zuordnung eines/einer Besitzerin beziehungsweise Halterin.
Teilnehmen dürfen:
- Tierschutzvereine
- Tierheime
- Privatpersonen, die Futterstellen freilebender Katzen betreuen
Die Kastration ist nur im Zeitraum vom 15. Januar bis 15. März 2018 möglich.
Ablauf:
- Bitte vereinbaren Sie mit der Tierarztpraxis einen Termin, damit diese sich entsprechend vorbereiten kann.
- Sie erscheinen mit der/den eingefangenen Katzein in der Praxis.
- Fangdatum & -ort, Mittelverfügbarkeit sowie weitere Daten werden von der Praxis überprüft sowie erfasst.
- Sie weisen sich in der Tierarztpraxis mit Personalausweis aus und / oder legen eine Betriebserlaubnis des Tierheims oder / und Gemeinnützigkeitsausweis des/der Tierschutzvereins/e vor.
- Sie holen nach der Operation und Kennzeich-nung die Katze(n) ab und übernehmen die Nachpflege bis es der Gesundheitszustand wieder zulässt, sie an ihrem angestammten Ort frei zu lassen.
- Wenn eine Vermittlung aufgrund des Verhaltens der Katze erfolgreich erscheint, kann auch diese Möglichkeit gewählt werden.
- Die Tierarztpraxis übernimmt die gesamte Abrechnung der Kosten mit der Tierärztekammer. Sie haben damit nichts weiter zu tun.